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Informationen für

Privatpatienten

Für Sie als Privatpatient gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen. Auch als beihilfeberechtigter Versicherter oder Postbeamtenversicherter können Sie in einer Physiotherapiepraxis nur als Privatpatient behandelt werden, was bedeutet, dass die Höhe der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen individuell vereinbart werden kann. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe Sie einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und /oder Beihilfestelle haben.Die Physiotherapiepraxis ist in Ihrer Preisgestaltung für Privatpatienten weder an Höchstsätze noch an eine Gebührenordnung gebunden. Dafür setzen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung fest. Weigert sich Ihre Krankenkasse Ihnen die vollen Kosten für physiotherapeutische Leistungen zu erstatten, können Sie sich auf www.privatpreise.de alle nötigen Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen gegen unberechtigte Kürzung Ihrer Erstattung informieren.


Ihr PhysioTEAM Dieterich